Taufbuch Appenweier 1785 – 1844
Übergabe/Vorstellung des ersten übertragenen Kirchenbuches 1785 – 1844
Am Mittwoch, 25. 01. 2012, wurde im Rathaus Appenweier der erste gedruckte Band aus der Reihe der handschriftlich verfassten Kirchenbücher der Pfarrgemeinde St. Michael vorgestellt.
Download Bericht Acher-Rench-Zeitung 27.01.2012 zur Vorstellung des Taufbuch 06 in moderner Schrift
Das jetzt vorliegende Buch mit einem Umfang von 451 Seiten wurde in den Jahren 2007 bis 2011 von den Vorstandsmitgliedern des Historischen Vereins Appenweier Karl Maier, Walter Kornmeier und Karl-Rolf Gissler erarbeitet. Die Eintragungen aus dem Taufbuch (1785 bis1844) St. Michael Appenweier, das in altdeutscher Schrift verfasst ist, wurden für die heutige Zeit lesbar gemacht und in Form ener Datenbank in den PC übertragen. Dabei diente das von Herrn Manfred Nolde, St. Georgen, entwickelte Genealogieprogramm Genisys als Hilfsmittel. Dieses Programm ermöglicht die Übernahme der Daten in ein gängiges PC-Programm (z. B. Word, OpenOffice, …) und die Erstellung entsprechender Listen (z. B. Registerliste, Liste für das Pfarramt, Suchlisten, Namenslisten, Berufslisten usw.).
Sämtliche 3200 Taufeinträge des Originalbuches – oft mit nachträglichen Zusätzen des jeweiligen Pfarrers versehen - wurden in mühsamer Klein-Arbeit erfasst; sie sind somit für weitergehende Nachforschungen zugänglich gemacht. Die Eintragungen der Datensätze ermöglicht eine Auflistung in chronologischer und alphabetischer Reihenfolge.
Das digitalisierte Taufbuch mit seinen Daten und Listen ist sowohl für die kirchliche wie auch für die politische Gemeinde äußerst hilfreich, denn Standesbücher der Gemeinde-verwaltungen gibt es im Allgemeinen erst seit der Einführung der Standesämter ab 1874 bzw. 1876. In früherer Zeit wurden die so genannten Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Eine Verordnung von 1810 verpflichtete die jeweiligen Gemeindepfarrer des Großherzogtums Baden in der Funktion eines Staatsbeamten die Richtigkeit des eingetragenen Vorgangs mit ihrer Unterschrift zu beurkunden.
Es ist beabsichtigt, weitere - z. T. in lateinischer Sprache verfasste - Bücher (u.a. auch die Ehe- und Sterbebücher) zu digitalisieren. Dann besteht zu einem späteren Zeitpunkt auch die Möglichkeit, so genannte Ortssippenbücher zu erstellen.